WELCHEN FÜHRERSCHEIN?

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a.) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b.) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Fahren mit 17?

Seit einigen Jahren kannst du schon mit 17 Auto fahren.

Die Voraussetzungen dafür:

Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich.

Klasse A - unbeschränkt -

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

1.) Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt.

2.) Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

Klasse A - beschränkt -

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Klasse M

a.) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

b.) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

c.) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind

d.) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³)

e.) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind) bbH max. 45 km/h, max. 50 cm³ und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Klasse S

a.) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie

b.) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,

c.) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel- oder Elektromotor) einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.

d.) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt; bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.

Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.